Schadnagerbekämpfung

Die Schadnagerbekämpfung in landwirtschaftlichen Tierhaltungen richtet sich hauptsächlich gegen Hausratten, Wanderratten und die Hausmaus.

Die meisten Rodentizide (chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagern) wirken blutgerinnungshemmend und werden als Antikoagulanzien bezeichnet. Sie werden in der Regel mit einem Trägerstoff wie z. B. Getreide oder Fett als Fraßgifte formuliert, die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Nager die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst einige Tage nach der Aufnahme ein, sodass die Nagertiere die Giftwirkung nicht mit der Köderaufnahme in Verbindung bringen.

Bei den zugelassenen Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der 1. und 2. Generation:
Wirkstoffe der 1. Generation: Warfarin, Coumatetralyl und Chlorphacinon
Wirkstoffe der 2. Generation: Difenacoum, Bromadiolon, Difethialon, Brodifacoum und Flocoumafen

Bei Wirkstoffen der 1. Generation muss der Schadnager den Wirkstoff mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird. Bei Wirkstoffen der 2. Generation reicht oft eine einmalige Köderaufnahme aus. Diese Wirkstoffe sind giftiger und somit effektiver, jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an.

Im Rahmen der Zulassung wurden für die Verwendung von Rodentiziden erhebliche Umweltrisiken und Risiken der Resistenzentwicklung festgestellt. Insbesondere die Primär- und Sekundärvergiftung von Nichtzieltieren stellt ein großes Risiko dar, daher wurden Auflagen und Anwendungsbestimmungen für diese Produkte festgelegt. Die wesentliche Vorgabe dieser sogenannten Risikominderungsmaßnahmen für Antikoagulanzien der 2. Generation ist die Anforderung an einen Sachkundenachweis, wirksam ab dem 1.1.2013.

Sachkundig sind demnach:

  • ausgebildete und geprüfte Schädlingsbekämpfer
  • Anwender mit Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
    (z. B. Berufsabschluss Landwirt, Forstwirt, Winzer, Gärtner)
  • Personen, die an spez. Schulungen zur Nagerbekämpfung teilgenommen haben (Zertifikat)
  • Anwender nach § 4 Tierschutzgesetz (ab 1.7.2014 nur noch in Verbindung mit o. g. Zertifikat)

Neben den Landwirtschaftskammern und Landwirtschaftsämtern bieten auch anerkannte Bildungszentren wie z.B. die DEULA Sachkunde-Lehrgänge nach Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung an.

Nicht sachkundige Personen dürfen Antikoagulanzien der 2. Generation auch nicht auf Anweisung verwenden! Eine Unterweisung reicht nicht aus, hierfür sind entsprechende Schulungen vorgesehen, welche die Sachkunde vermitteln.
Antikoagulanzien der 1. Generation dürfen dagegen auch weiterhin von nicht sachkundigen Personen gemäß den Produktangaben verwendet werden.

 

Praktische Tipps zur Schadnagerbekämpfung
Bevorzugt in der kalten Jahreszeit suchen Ratten und Mäuse Stallungen und Gebäude auf um sich dort für den Winter einzuquartieren. Bei der Bekämpfung der Schadnager sind grundsätzlich die Hinweise und Sicherheitsvorschriften des Herstellers zu beachten.

Stallumgebung
Vor der Bekämpfung muss das Fernhalten von Schadnagern oberste Priorität haben.

  • kein Pflanzenbewuchs an der Außenseite von Gebäuden, überhängende Äste entfernen
  • Rückzugsmöglichkeiten (Schutt, Holzlager...) um die Ställe entfernen. Gras oder Rasen regelmäßig mähen.
  • Nahrungsquellen entfernen (Futtersilo) oder schadnagersicher lagern
  • Gebäude gegen Zuwanderung abdichten (Mauerdurchbrüche, Lüftungsöffnungen...)
  • Nachbargebäude und -grundstücke mit einbeziehen

 

Einrichten von Köderstellen

  • Köder sollten grundsätzlich verdeckt und an trockenen und sauberen Stellen ausgelegt werden.
  • Am besten und einfachsten ist das Verwenden von Köderboxen auf den Laufwegen der Schadnager, im Normalfall entlang von Wänden.
  • Dosierung nach Angaben des Herstellers
  • verdorbene oder verschmutzte Köder ersetzen
  • Bei Mäusebefall sind viel mehr Köderstellen erforderlich als bei Ratten.
  • Sicherstellen, dass Haus- und Nutztiere den Köder nicht erreichen können.
  • Verschleppung des Köders verhindern, z. B. durch Befestigen des Köders in der Box. Verhindert auch das Herausschütteln des Köders durch Hunde.

 

Kontrolle

  • mind. 1 mal wöchentlich kontrollieren
  • wenn der Köder ganz oder zum großen Teil gefressen wurde, wieder ursprüngliche Menge auslegen
  • Köderbox muss immer mit Köder belegt sein
  • verendete Tiere unschädlich beseitigen

 

Dauer der Bekämpfung

  • Mäuse wenigstens 3 Wochen, maximal 6 Wochen
  • Ratten solange Fraß an Köder festgestellt wird, max. 6 Wochen. Ratten sind sehr misstrauisch!

 

Dokumentation

  • Alle durchgeführten Maßnahmen schriftlich fixieren und aufbewahren.

 

 

 

 

- Notfallnummern der Giftinformationszentren ausdrucken oder im Handy abspeichern.
  www.giz-nord.de

- Eintragungen auf Stallkarte